Kundeninformationen
Wir bieten unseren Kunden eine Vielzahl an Kundeninformation und zusätzliche Leistungen:
Steuervorteile
Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" und dem Familienleistungsgesetz zusätzliche Steuervorteile geschaffen, von denen Sie als Privatkunde profitieren können.
Bereits seit dem 1. Januar 2003 besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung sog. "haushaltsnaher Dienstleistungen", wie bspw. der Gartenpflege. Mit dem Familienleistungsgesetz wurde der Förderbetrag auf maximal 4.000 EUR erhöht.
Auf Arbeitskosten (Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten) für "Handwerkerleistungen", wie bspw. Garten- und Wegebauarbeiten, die der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung dienen, wird seit dem 1. Januar 2009 ein zusätzlicher Steuervorteil von 20 % von maximal 6.000 EUR, d.h. maximal 1.200 EUR gewährt.
Sie können in einem Auftrag sowohl haushaltsnahe Dienstleistungen als auch Handwerksleistungen abarbeiten lassen. Die Arbeitskosten sollten jedoch getrennt (haushaltsnahe Dienstleitung und handwerkliche Tätigkeit) ausgewiesen werden. Bitte sprechen Sie uns dazu an.
Weitere Informationen finden Sie in unsere Kundeninformation "Steuervorteile für Privatgärten" [PDF].
Pflegeanleitungen
- Kunden-Information: "Fertigstellungspflege Fertigrasen (Rollrasen)" [PDF]
- Kunden-Information: "Fertigstellungspflege Saatrasen" [PDF]
- Kunden-Information: "Fertigstellungspflege Stauden und Gehölze" [PDF]
- COMPO-Produktinformation: "COMPO FLORANID® Rasen-Langzeitdünger"
- Neudorff-Produktinformation: "Neudorff Azet® RasenDünger"
- GARPA-Service: "Pflegefibel" für Teak-Möbel
Fördermöglichkeiten
Im Zuge der Rahmenprogramme "ökologische Regenwasserbewirtschaftung" und "Rund ums Wasser" bietet das Bundesland Bremen folgende Fördermöglichkeiten an:
- von Regenwassernutzungsanlagen
- der Entsiegelung von Flächen
- der Versickerung von Niederschlagswasser und
- von Dachbegrünungsflächen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr zu "Rundum Wasser - Vom Dach bis zum Kanal" und "Informationsblatt zu den Regenwasserförderprogrammen" sowie bei der Bremer Umwelt Beratung e.V.
Leseempfehlung: Freie Hansestadt Bremen, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, "Bremer Häuser im Klimawandel - Schutz vor Starkregen und Hitze", 2018.
Baumschutz
- Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen, Baumschutzverordnung vom 23. Juni 2009
- Räumliche Zuständigkeiten im Baumschutz im Stadtgebiet Bremen
- Baumschutzfiebel - Das Wichtigste zum Baumschutz im Land Bremen
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